Für den Besuch öffentlicher Pflichtschulen bestehen Schulsprengel. Je nach Wohnort werden die Schulkinder der sprengelmäßig zuständigen Schule zugeteilt.
Möchten Sie, dass Ihr Kind eine andere als die sprengelmäßig zuständige Schule besucht, ist wie folgt vorzugehen
1.- Infoblatt lesen
2.- Wunschschule kontaktieren und Möglichkeit des Schulwechsels mit Schulleitung klären
3.- Antragsformular „Sprengelfremder Schulbesuch“ downloaden und vollständig ausfüllen
4.- Formular an Gemeindeamt der Wunschschule übermitteln (E-Mail, Post, persönlich)
Gemeinde
5.- Gemeinde der Wunschschule klärt mit den anderen Beteiligten, ob Besuch der Wunschschule möglich ist
6.- Entscheidung ergeht schriftlich per E-Mail und/oder Post an die Erziehungsberechtigten
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den beteiligten Gemeinden, haben die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, einen Antrag auf sprengelfremden Schulbesuch bei der Bildungsdirektion einzubringen. (spätestens zwei Monate vor dem beabsichtigten sprengelfremden Schulbesuch)
>> Infoblatt „Sprengelfremder Schulbesuch“
>> Antragsformular „Sprengelfremder Schulbesuch“