WER WIRD GEFÖRDERT?
Schüler:innen einer landwirtschaftlichen Fachschule erhalten ab der 9. bzw. 10. Schulstufe eine Beihilfe zu den Internatskosten bzw. zum Schulbesuch
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Internatskosten, Schulbesuch
WIE WIRD GEFÖRDERT?
Höhe der Grundbeträge:
Schulbeihilfe: jährlich € 1.608 Euro
Heimbeihilfe: jährlich € 1.964 Euro
Fahrtkostenbeihilfe: jährlich € 150 Euro
VORAUSSETZUNGEN
• Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt
• Sozial bedürftig (Kriterien sind Einkommen, Familienstand und Familiengröße)
• Heimbeihilfe und die Fahrtkostenbeihilfe nur für Schüler:innen, die zum Zweck des Schulbesuches außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnen (täglicher Hin- und Rückweg nicht zumutbar bzw. Aufnahme in eine gleichartige öffentliche Schule mit zumutbarem Schulweg nicht möglich)
Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/23441.htm