Reservierung Stiftervilla

Informationen für den Benützer der Räumlichkeiten:

  1. Die Gemeinde Kirchschlag vermietet diese Räumlichkeiten sehr günstig. Im Gegenzug wird den Nutzern empfohlen, Getränke und Speisen von Kirchschlager Betrieben und Direktvermarktern zu beziehen.
  2. Die Übergabe der Räumlichkeiten hat besenrein zu erfolgen, ansonsten wird eine Reinigungspauschale in Höhe von € 50,00 eingehoben. Bei extremer Verschmutzung erfolgt zusätzlich zur Reinigungspauschale eine Verrechnung des darüber hinausgehenden Aufwandes. Für die Entsorgung des Mülls ist der Mieter zuständig.
  3. Über die Notwendigkeit einer Veranstaltungsbewilligung wird um Rücksprache mit dem Bürgerservice des Gemeindeamtes Kirchschlag, Tel. 07215 2285 gebeten.
  4. Für Beschädigungen und Unfälle jeglicher Art haftet ausschließlich der Veranstalter bzw. Mieter der Räumlichkeit. Der Gemeinde ist auf Verlangen der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflicht-Versicherung nachzuweisen.
  5. Ebenso wird der Veranstalter auf die Einhaltung der Bestimmungen des Oö. Jugendschutzgesetzes, sowie des Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetzes hingewiesen.
  6. Auf die geltende Benützungsordnung wird verwiesen.

Hier geht's zum Online-Kalender:  https://www.kirchschlag.net/GemeindeLeben/Freizeit_Kultur/Stifter_Villa_Adalbert_Stifter

Tarifordnung_Raeumlichkeiten_der_Gemeinde_Neu_2023_1_.pdf herunterladen (0.21 MB)

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