Seitenanfang

Info Reisepass

 

Jede Person, Kind oder Erwachsener, benötigt  einen eigenen Reisepass!

Die Sicherheitspässe werden für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt (ausgenommen Reisepässe für Minderjährige unter 12 Jahren, weitere Reisepässe). Nach Ende der Gültigkeit muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden, Verlängerungen sind nicht möglich.

Für die Ausstellung eines Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Kinderpass: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Passfoto (nicht älter als 6 Monate), ab 8 Jahren eigenhändige Unterschrift
  • Reisepass - bei Erstausstellung (ab dem 12. Lj): Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde, Passfoto (nicht älter als 6 Monate), ggf. Nachweis eines Akad. Grades
  • Reisepass - Neuantrag: alter Reisepass (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen), Passfoto (nicht älter als 6 Monate)

Sie können den Reisepassantrag direkt bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einreichen.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gemeinde Kirchschlag, Bürgerservice: 
Tel. Nr. 07215/2285
mailto: buergerservice@kirchschlag.ooe.gv.at