Heizkostenzuschuss - Aktion 2021/2022
Die Oö. Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 15.11.2021 beschlossen, für die Heizperiode 2021/2022 einen Heizkostenzuschusses an sozial bedürftige Personen zu gewähren.
Wer wird gefördert?
Sozial bedürftige Personen, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe der folgenden anzuwendenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Diese Einkommensgrenzen betragen für:
* Alleinstehende: 950,00 Euro
* Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1500,00 Euro
* je Kind: 380,00 Euro
Was wird gefördert?
Heizkosten für die Heizperiode 2021/2022, gleichgültig mit welchem Energieträger die Wohnung beheizt wird.
Wie wird gefördert?
Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2020/2021,
* in Höhe von 175 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt.
* Von einzelnen Gemeinden aus Gemeindemitteln ausbezahlte Heizkostenzuschüsse werden beim Heizkostenzuschuss des Landes OÖ angerechnet.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular (siehe Download).
Abwicklung / Antragstellung
* Das Ansuchen um Zuerkennung des Heizkostenzuschusses ist beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt einzubringen. Dort liegen auch die entsprechenden Antragsformblätter auf.
* Die Antragstellung hat in der Zeit vom 01. Februar 2022 bis spätestens 09. Mai 2022 zu erfolgen. Für sämtliche Anträge gelten die Einkommensverhältnisse des Jahres 2021.