Tourismusabgabe
Gültig ab 01.01.2019
Gast- und Beherbergungsbetriebe
ab dem vollendeten 15. Lebensjahr | € 2,20/pro Nächtigung |
Zweitwohnsitze, Wochenendwohnungen (Freizeitwohnungspauschale)
bis zu 50m² Nutzfläche, sowie für Dauercamper | € 73,08 jährlich |
über 50m² Nutzfläche | € 109,62 jährlich |
Zuschlag zur Freitzeitwohungspauschale
bis zu 50m² Nutzfläche*, sowie Dauercamper 150% der Freizeitwohungspauschale
bis zu 50m² Nutzfläche* 200% der Freizeitwohnungspauschale
*Nutzfläche ist die gesamte Bodenfläche einer Wohnung mit Ausnahme der Wandstärken und der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen (Ausnehmungen), der Stiegen und Vorhäuser, Windfänge, offene Balkone bzw. Terrassen und der Räume innerhalb einer Wohnung, die für landwirtschaftliche oder berufliche Zwecke spezifisch ausgestattet sind.