Informationen der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung und des Landes Oberösterreich
Oö Wohn- und Energiekosten-Bonus
FSME-Impfung 2023
Im Frühjahr 2023 wird vom Sanitätsdienst der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung wieder eine Impfung gegen die durch Zecken übertragene Hirnhautentzündung (FSME) in den Gemeinden angeboten.
Die Impfung:
- Die Impfung ist ab dem 1. Lebensjahr möglich.
- Bei Ungeimpften ist eine Grundimmunisierung notwendig, die aus 3 Teilimpfungen besteht (2 Teilimpf-ungen im Abstand von ca. 1-3 Monaten, die dritte innerhalb von 5-6 Monaten nach der 2. Teilimpfung).
- Auffrischungsimpfungen sind alle 5 Jahre erforderlich, ab dem 60. Lebensjahr alle 3 Jahre
- Ausnahme: nach Abschluss der Grundimmunisierung wird erstmals nach 3 Jahren aufgefrischt.
Die Impfkosten:
Kinder bis zum vollendeten 15.Lebensjahr € 13,40
Jugendliche im 16. Lebensjahr € 15,40
Personen ab dem 16. Lebensjahr € 15,40
Die Impfkosten sind bei der Impfung in bar zu entrichten.
Personen, die gesetzlich krankenversichert sind und denen die Kosten nicht vom zuständigen Unfallsver-sicherungsträger (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Sozialversicherungsanstalt der Bauern) ersetzt werden, erhalten vom zuständigen Krankenversicherungsträger einen Kostenzuschuss (z.B. von der OÖ Gebietskrankenkasse € 4,00 pro Impfung).
FSME-Impfkosten-Sonderregelung für Minderjährige
Für Familien mit mehr als 2 unversorgten Kindern gilt folgende Sonderregelung:
Die Gesamtkosten der Schutzimpfung werden für das 3. und alle weiteren unversorgten Kinder dann vom Amt der Oö. Landesregierung übernommen, wenn bereits das 1. und 2. Kind geimpft wurde.
Hinweis: Für diese Kinder ist jedoch bei der Impfung der Kostenersatz von € 4,00 bar zu bezahlen. Dieser Betrag wird aber gegen Vorlage der Zahlungsbestätigung vom zuständigen Krankenversicherungsträger rückerstattet.
FSME – Impfplan 2023 mit Fr. Dr. Hofer
24.3. Zwettl (VS) – 14 – 17h
Gemeinden: Zwettl, Oberneukirchen, Sonnberg, Hellmonsödt
31.3. Bad Leonfelden (NMS) – 14 – 17h
Gemeinden: B. Leonfelden, Vorderweißenbach, Reichenthal, Schenkenfelden
14.4. 26.5. Gallneukirchen (NMS) – 14 – 17h
Gemeinden: Reichenau, Haibach, Ottenschlag, Gallneukirchen, Engerwitzdorf
5.5. Walding (Rot-Kreuz-Stelle) – 14 – 17h
Gemeinden: Walding, Feldkirchen, Goldwörth, Ottensheim, Puchenau, St. Gotthard
26.5. Gramastetten (Gramaphon) – 14 – 17h
Gemeinden: Gramastetten, Eidenberg, Lichtenberg, Kirchschlag, Herzogsdorf
2.6. Steyregg (NMS) – 14 – 17h
Gemeinden: Steyregg, Alberndorf, Altenberg
Übersicht der aktuellen Familienförderungen des Landes OÖ
Oö. Schulkostenbeihilfe
Familien können beim Land Oberösterreich eine „Schulkostenbeihilfe“ beantragen. Dafür hat die Oö. Landesregierung einmalig 5 Mio. Euro bereitgestellt. Ziel der Förderung ist, einkommensschwache Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch eines Kindes im Pflichtschulalter anfallen, finanziell zu unterstützen.
Förderkriterien:
• Für Schüler*innen, die im Schuljahr 2022/23 der Schulpflicht unterliegen und eine Schule besuchen
• Hauptwohnsitz in OÖ
• Förderung wird als nichtrückzahlbarer Einmalzuschuss unter Berücksichtigung der sozialen Ausgewogenheit (Einkommensobergrenzen) gewährt
• Förderhöhe beträgt 150 Euro pro Schüler*in im Schuljahr 2022/23
• Antrag ist bis spätestens 31.7.2023 zu stellen
Weitere Informationen und das Online-Antragsformular sind unterwww.familienkarte.at verfügbar.
Auf Initiative von Herrn Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner wurde in der Sitzung der Oö. Landesregierung beschlossen, dass die Oö. Schulveranstaltungshilfe im aktuellen Schuljahr 2022/23 in doppelter Höhe (50 Euro statt 25 Euro pro Schulveranstaltungstag) ausbezahlt wird.
Zusätzlich werden anspruchsberechtigte Familien für einen mind. 4-tägigen Skikurs 100 Euro Zuschuss erhalten.
Beispiel: 5-tägiger Schulskikurs: 250 Euro Zuschuss + 100 Euro für die Skiausrüstung
Vor allem im Hinblick auf die aktuellen Teuerungen und zur Abfederung der schulbezogenen Kosten ist dies eine äußerst wichtige Unterstützung.
Weiteres werden die Förderbeiträge beim Oö. Kinderbetreuungsbonus ab 1. Jänner 2023 von 900 Euro auf 960 Euro pro Jahr bzw. beim Oö. Mehrlingszuschuss von 500 Euro auf 550 Euro (Zwillingsgeburten) erhöht.
Lesen Sie nach, welche Förderungen es gibt und was die Voraussetzungen sind, um bestimmte Förderungen zu erhalten. Nutzen Sie in diesem Zusammenhang den Downloadservice von Antragsformularen.
https://www.familienkarte.at/de/foerderungen/allgemeine-familienfoerderungen/landesfoerderungen.html
Betriebsanlagensprechtage bei der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung im 1. Halbjahr 2023
Zwecks effizienter Abhaltung solcher Betriebsanlagensprechtage ersuchen wir die Interessenten sich rechtzeitig (spätestens eine Woche vor dem Sprechtag)
bei der Gewerbeabteilung der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung anzumelden
Frau Papst-Swoboda, Tel. Nr. 0732/731301-72404, E-mail: bh-uu.post@ooe.gv.at
- Montag, 09. Jänner 2023
- Mittwoch, 25. Jänner 2023
- Freitag, 10 Februar 2023
- Mittwoch, 01. März 2023
- Mittwoch, 15. März 2023
- Mittwoch, 29. März 2023
- Donnerstag, 13. April 2023
- Mittwoch, 26. April 2023
- Freitag, 12. Mai 2023
- Freitag, 02. Juni 2023
- Mittwoch, 14. Juni 2023
- Freitag, 30. Juni 2023
jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr
Information über Verbiss- und Fegeschäden im Wald
Aktuelle Information zur Geflügelpest - Festlegung von Risikogebieten
Aufgrund mehrerer Fälle seit Jahresende 2022 von HPAI (hochpathogener Geflügelpest) bei Wildvögeln in Niederösterreich und Wien wurde vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz die 1. Novelle 2023 der Geflügelpest-Verordnung 2007, BGBl. II Nr. 6/2023, am 09.01.2023 veröffentlicht.
Weitere Informationen finden Sie hier. (Link)