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Adalbert-Stifter-Volksschule Kirchschlag

Direktorin: Ingrid Oyrer
Adalbert-Stifter-Straße 14
4202 Kirchschlag bei Linz
Tel. 07215/2285 - 71
E-mail: s416131(a)schule-ooe.at 

 

 

Sprengelfremder Schulbesuch

Für jede öffentliche Pflichtschule besteht ein eigener Schulsprengel. Nach § 46 Abs. 2 Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 ist jede/r Schulpflichtige in die für ihn nach der Schulart in Betracht kommende Schule, deren Schulsprengel sie/er angehört (sprengelmäßig zuständige Schule), aufzunehmen.

Vorgehensweise/Beantragung

Wollen die Erziehungsberechtigten ihr Kind aber in eine sprengelfremde Schule geben, so müssen diese beim gesetzlichen Schulerhalter der sprengelfremden Schule (Gemeinde oder Magistrat der Wunschschule) um Aufnahme des/der Schulpflichtigen gemäß § 47 Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz ersuchen.

Dieser gesetzliche Schulerhalter hat in der Folge mit den beteiligten Gemeinden abzuklären, ob eine Einigung über den sprengelfremden Schulbesuch erzielt werden kann.

Bei einer Einigung der betroffenen Gemeinden ist kein weiteres behördliches Verfahren erforderlich.

Kommt es zu keiner gültigen Einigung zwischen den beteiligten Gemeinden, können die Erziehungsberechtigten einen Antrag auf sprengelfremden Schulbesuch bei der Bildungsdirektion für Oberösterreich entweder mit dem zur Verfügung gestellten Formular oder formlos bis spätestens zwei Monate vor dem beabsichtigten sprengelfremden Schulbesuch einbringen.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Rechtsabteilung der Bildungsdirektion für Oberösterreich gerne zur Verfügung:

  • E-Mail: praes3b.post@bildung-ooe.gv.at 
  • Telefonnummer: 0732/7071-2301 oder 2302

 

Antrag an die Gemeinde:

Vorlage zur Datenerhebung

Faktenblatt


Antrag an die Bildungsdirektion:

(Nur notwendig, falls keine Einigung der Gemeinden zustande kommt)

Antrag auf Bewilligung eines sprengelfremden Schulbesuches samt Infoblatt