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FINANZTIPPS FÜR FAMILIEN:

Der Ausschuss Bildung, Soziales & öffentliches Leben möchte die KirchschlagerInnen beim Thema Förderungen unterstützen. Denn momentan gibt es zwar zahlreiche finanzielle Unterstützungen von Bund & Land, aber nicht alle werden einfach so ausgeschüttet. Man muss sie schon selbst beantragen und das kann sehr kompliziert und zeitaufwändig werden. Daher stellen wir euch Förderungen im Sozialbereich vor und wie bzw. wo man sie beantragt.


DER KLIMABONUS

 

Was ist der Klimabonus?
Eine Bonuszahlung. Alle in Österreich lebenden Menschen bekommen sie. Das Geld kommt aus den Einnahmen des CO2-Preises, der im Oktober 2022 eingeführt wurde.


Wer bekommt den Klimabonus?
Alle. Den Klimabonus bekommen alle Menschen, die Ihren Hauptwohnsitz im Anspruchsjahr für mind. sechs Monate in Österreich haben — unabhängig von Staatsbürgerschaft und Alter. Nicht-österreichische Staatsbürger:innen benötigen einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus.


Was muss man dafür tun?
Nichts. Haben Sie Ihre Kontodaten auf FinanzOnline nach dem 01.01.2020 aktualisiert, wird Ihnen der Klimabonus direkt aufs Konto überwiesen. Alternativ wird er als Gutschein geschickt. Und wie viel bekommt man? 110€, 150€, 185€ oder 220€. Das ist vom Hauptwohnsitz und der örtlichen Infrastruktur abhängig. Kinder bekommen die Hälfte und mobilitätseingeschränkte Personen immer 220€.

Mehr Details zur regionalen Staffelung finden Sie unter: www.klimabonus.gv.at


BEIHILFE FÜR SCHÜLER:INNEN LANDWIRTSCHAFTLICHER FACHSCHULEN

 

WER WIRD GEFÖRDERT?
Schüler:innen einer landwirtschaftlichen Fachschule* erhalten ab der 9. bzw. 10. Schulstufe eine Beihilfe zu den Internatskosten bzw. zum Schulbesuch


WAS WIRD GEFÖRDERT?
Internatskosten, Schulbesuch


WIE WIRD GEFÖRDERT?
Höhe der Grundbeträge:
Schulbeihilfe: jährl. € 1.356,-
Heimbeihilfe: jährl. € 1.656,-
Fahrtkostenbeihilfe: jählr. € 126,-


VORAUSSETZUNGEN
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt
- sozial bedürftig (Kriterien sind Einkommen, Familienstand und Familiengröße)
- Heimbeihilfe und die Fahrtkostenbeihilfe nur für Schüler:innen, die zum Zweck des Schulbesuches außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnen (täglicher Hin- und Rückweg nicht zumutbar bzw. Aufnahme in eine gleichartige öffentliche Schule mit zumutbarem Schulweg nicht möglich)


Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/23441.htm

 

*Weitere Schulformen förderbar; Quelle: Land OÖ bzw. BM Bildung, Wissenschaft und Forschung


FÖRDERUNG SCHULVERANSTALTUNGEN


• für mind. ein Kind bei Teilnahme an einer 4-tägigen Schulveranstaltung oder
• für mehrere Kinder an mehrtägigen Schulveranstaltungen mit mind. einer Nächtigung außerhalb des Schulstandortes

Wie wird gefördert?
zwischen € 50,- für 2-tägige und € 125,- für 5-tägige Schulveranstaltungen.
 

Voraussetzungen
• vorgegebene Einkommensgrenze nicht überschritten
• Wohnsitz in Oberösterreich Abwicklung

Den Antrag richtet man mittels (Online-)Formular an das Familienreferat des Landes OÖ. Einfach auf https://www.land-oberoesterreich.gv.at/33987.htm ausfüllen.

WAS SIE BRAUCHEN
• Nachweis Familiengröße
• Nachweis Haushaltseinkommen
• Teilnahmebestätigung für die Schulveranstaltung


FÖRDERUNG VON NACHHILFE
 

WER WIRD GEFÖRDERT?
Schüler.Innen im Pflichtschulalter (1. bis 9. Schulstufe).

WAS WIRD GEFÖRDERT?
Hauptgegenstände (Deutsch, Mathematik, Englisch bzw. eine zweite Fremdsprache).

WIE WIRD GEFÖRDERT?
Mittels Gutschein in Höhe von € 150 pro Schüler.In und Semester. Dieser kann bei jenen Nachhilfeeinrichtungen eingelöst werden, die eine entsprechende Vereinbarung mit dem Land Oberösterreich haben*.

VORAUSSETZUNGEN
• Hauptwohnsitz der/des Schülerin/s in OÖ
• Bestätigung über die Notwendigkeit des Förderbedarfs
• Die/der Schüler/in wird bereits an der Schule gefördert

ABWICKLUNG & FORMULAR
Antragstellung von den Eltern oder von der Schule und erfolgt ausschließlich online: https://www.familienkarte.at/

*Auf https://www.familienkarte.at/ findest du eine Übersicht der Institute nach Bezirken aufgelistet.