FINANZTIPPS FÜR FAMILIEN:
Der Ausschuss Bildung, Soziales & öffentliches Leben möchte die KirchschlagerInnen beim Thema Förderungen unterstützen. Denn momentan gibt es zwar zahlreiche finanzielle Unterstützungen von Bund & Land, aber nicht alle werden einfach so ausgeschüttet. Man muss sie schon selbst beantragen und das kann sehr kompliziert und zeitaufwändig werden. Daher stellen wir euch Förderungen im Sozialbereich vor und wie bzw. wo man sie beantragt.
SCHULKOSTENBEIHILFE DES LANDES OÖ.
Für die Kosten, die im Schuljahr 2022/23 im Zusammenhang mit dem Schulbesuch entstehen, wird pro Kind ein einmaliger Zuschuss in Höhe von € 150,- gewährt*.
Wer wird gefördert?
Eltern mit mindestens einem Kind im Pflichtschulalter.
Was wird gefördert?
Die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch eines Kindes anfallen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung ist einkommensabhängig und wird einmalig pro Kind im Schuljahr 2022/23 in Höhe von € 150,- gewährt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
• Kind im Pflichtschulalter, Besuch einer Schule
• Hauptwohnsitz in OÖ
• Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe
• Einkommens-Obergrenze (zu berechnen auf https://www.familienkarte.at/)
Abwicklung & Antrag
Der Antrag ist mittels (Online-) Formular an das Familienreferat des Landes Oberösterreich zu richten: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/290695.htm
FÖRDERUNG SCHULVERANSTALTUNGEN
• für mind. ein Kind bei Teilnahme an einer 4-tägigen Schulveranstaltung oder
• für mehrere Kinder an mehrtägigen Schulveranstaltungen mit mind. einer Nächtigung außerhalb des Schulstandortes
Wie wird gefördert?
zwischen € 50,- für 2-tägige und € 125,- für 5-tägige Schulveranstaltungen.
AKTUALISIERUNG
Im aktuellen Schuljahr 2022/23 wird der Förderbetrag in doppelter Höhe (€ 100 – € 250) ausbezahlt.
Darüber hinaus erhalten anspruchsberechtigte Familien für die Teilnahme ihres Kindes an einem mindestens 4-tägigen Schulskikurs € 100 Zuschlag für die notwendige Skiausrüstung.
Voraussetzungen
• vorgegebene Einkommensgrenze nicht überschritten
• Wohnsitz in Oberösterreich Abwicklung
Den Antrag richtet man mittels (Online-)Formular an das Familienreferat des Landes OÖ. Einfach auf https://www.land-oberoesterreich.gv.at/33987.htm ausfüllen.
WAS SIE BRAUCHEN
• Nachweis Familiengröße
• Nachweis Haushaltseinkommen
• Teilnahmebestätigung für die Schulveranstaltung
FÖRDERUNG VON NACHHILFE
WER WIRD GEFÖRDERT?
Schüler.Innen im Pflichtschulalter (1. bis 9. Schulstufe).
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Hauptgegenstände (Deutsch, Mathematik, Englisch bzw. eine zweite Fremdsprache).
WIE WIRD GEFÖRDERT?
Mittels Gutschein in Höhe von € 150 pro Schüler.In und Semester. Dieser kann bei jenen Nachhilfeeinrichtungen eingelöst werden, die eine entsprechende Vereinbarung mit dem Land Oberösterreich haben*.
VORAUSSETZUNGEN
• Hauptwohnsitz der/des Schülerin/s in OÖ
• Bestätigung über die Notwendigkeit des Förderbedarfs
• Die/der Schüler/in wird bereits an der Schule gefördert
ABWICKLUNG & FORMULAR
Antragstellung von den Eltern oder von der Schule und erfolgt ausschließlich online: https://www.familienkarte.at/
*Auf https://www.familienkarte.at/ findest du eine Übersicht der Institute nach Bezirken aufgelistet.
AK-SCHULBONUS
Einmalig 100 Euro gibt es für Kinder in Vor-, Volks- und Sonderschulen (bis 4. Klasse) im Schuljahr 2022/2023 der Arbeiterkammer OÖ.
SO GEHT´S:
unter https://ooe.arbeiterkammer.at/schulbonus das Online-Formular ausfüllen und die erforderlichen Dokumente hochladen.
BENÖTIGTE DOKUMENTE
• Schulbesuchsbestätigung
• Mitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe
• AKOÖ-Mitgliedsnummer (mind. ein Elternteil muss Mitglied der AK OÖ sein)
Jedes Kind braucht einen eigenen Antrag, der Bonus kann bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023 beantragt werden.