Volksbegehren 15.06.2026 - 22.06.2026

Veröffentlichungsdatum29.05.2026Lesedauer1 Minute
unterschreiben

Das Eintragungsverfahren für nachstehend angeführte Volksbegehren läuft von Montag, 15. Juni, bis einschließlich Montag, 22. Juni 2026:


• GRATIS Verhütung

• Karfreitag- Feiertag für Alle

• Polizei - kritischer Personalmangel

• Transparenz im Parlament

• Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl


Die Stimmberechtigten können innerhalb des festgesetzten Eintragungszeitraumes in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf dem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungs­formular erklären.


Bitte einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B.: Reisepass, Personalausweis, Führerschein) mitbringen!


Die Eintragung muss nicht auf einem Gemeindeamt erfolgen, sondern kann unter 

www.bmi.gv.at/volksbegehren

mit ID Austria oder EU-Login auch online getätigt werden.


Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 11. Mai 2026 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.


Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungs­erklärung für ein ­Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungs­erklärung bereits als gültige Eintragung zählt.


Am Gemeindeamt Kirchschlag bei Linz können Eintragungen während des Eintragungszeitraumes zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:


Mo, 15.06.2026      08:00-16:00

Di, 16.06.2026       08:00-16:00

Mi, 17.06.2026       08:00-16:00

Do, 18.06.2026      08:00-20:00

Fr, 19.06.2026       08:00-16:00

Mo, 22.06.2026     08:00-16:00


Online ist eine Eintragung bis zum 22. Juni 2026, 20:00 Uhr, möglich.


Die Kurzbeschreibung der Volksbegehren mit den wesentlichen Inhalten finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres unter: www.bmi.gv.at/411