Tourismusabgabe

Gültig ab 01.01.2024

Gast- und Beherbergungsbetriebe
ab dem vollendeten 15. Lebensjahr: 
€ 2,40/pro Nächtigung
Zweitwohnsitze, Wochenendwohnungen (Freizeitwohnungspauschale)
bis zu 50m² Nutzfläche, sowie für Dauercamper: 
€ 86,4 jährlich
über 50m² Nutzfläche: 
€ 129,6 jährlich
Zuschlag zur Freitzeitwohungspauschale
bis zu 50m² Nutzfläche*, sowie Dauercamper 150% der Freizeitwohungspauschale
ab 50m² Nutzfläche* 200% der Freizeitwohnungspauschale


*Nutzfläche ist die gesamte Bodenfläche einer Wohnung mit Ausnahme der Wandstärken und der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen (Ausnehmungen), der Stiegen und Vorhäuser, Windfänge, offene Balkone bzw. Terrassen und der Räume innerhalb einer Wohnung, die für landwirtschaftliche oder berufliche Zwecke spezifisch ausgestattet sind.