Informationen zur Einführung der Biotonne

Veröffentlichungsdatum29.10.2024Lesedauer1 Minute
Biotonne

Die Biotonne wird bis 2025 im gesamten Bezirk verpflichtend eingeführt, da etwa 30% des Restmülls eigentlich wiederverwertbares biogenes Material sind.

Um unsere Umwelt bestmöglich zu schonen, sorgt der Bezirksabfallverband immer wieder für optimale Lösungsvorschläge. Neben der Abfallvermeidung ist dies die Trennung und Wiederverwertung von recyclebaren Abfällen wie Bioabfall. Was der Boden hervorbringt, soll zur Erde zurückkehren. Dies kann über einen richtig angelegten Komposthaufen geschehen oder in unserem Ort bald mit der Biotonne. Diese beiden Lösungen ergänzen einander auch. Lesen Sie mehr unter www.umweltprofis.at

Inkrafttreten wird diese Regelung, gemeinsam mit anderen Neuerungen zur Abfalltrennung und Pfand, am 1.1.2025. 


Das wichtigste auf einem Blick: 

 Die Biotonne steht jedem Liegenschaftseigentümer in Kirchschlag zu. Wenn aufgrund eines Komposts im Garten der Eindruck besteht, dass diese nicht benötigt wird, kann eine Verzichtserklärung unterschrieben werden. Gewisse biogene Abfälle dürfen allerdings nicht in die Eigenkompostierung – Orangen-, Zitronen-, Bananenschalen; Speisereste – diese locken Ratten und anderes Ungeziefer an, was mit der Biotonne verhindert wird.

 In der Biotonne können und sollen alle biologisch abbaubaren Abfälle entsorgt werden: Obst- und Gemüseabfälle, Zimmerpflanzen (ohne Topf), Schnittblumen, Unkraut, verdorbene Lebensmittel, Speisereste ohne Verpackung, Eierschalen, Kaffeefilter, Teebeutel, Haare, Federn und Sägespäne. 

 Nicht hinein gehören jedoch: kompostierbare Verpackungen, Kohlenasche und Zigarettenstummel, Tierkadaver, Fleisch und Knochen, Baum- und Strauchschnitt, Tierkot, Marinaden und Speiseöl.

 Für die Einführung der Biotonne wird die Beschaffungsabfrage online über die neue Homepage der Gemeinde stattfinden. 


Weitere Informationen zur Umsetzung und etwaige Änderungen in den Abholungsintervallen folgen!