Information zur Gebührenbremse

Veröffentlichungsdatum26.06.2024Lesedauer1 Minute
Geld

Der Bund gewährte den Ländern im Jahr 2023 einen einmaligen Zweckzuschuss in Höhe von 150 Millionen Euro, um Gebührenerhöhungen im Bereich der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung und/oder der Abfallbeseitigung abzufedern. 
Dafür steht für die Gemeinde Kirchschlag bei Linz ein Betrag von € 36.743,00 zur Verfügung.

Die oberösterreichische Landesregierung hat eine Richtlinie für den Verteilungsvorgang an die Gemeinden und für die Verwendung der Mittel durch die Gemeinden erlassen. Die Entscheidung über die tatsächliche Verwendung der Mittel wird dem jeweiligen Gemeinderat überlassen, der insbesondere verwaltungsökonomische Aspekte zu berücksichtigen hat.

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchschlag bei Linz hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2024 beschlossen, dass die Aufteilung dieses Betrages auf alle Gebührenpflichtigen, die eine Grundgebühr für Wasser und Müllabfuhr sowie eine Kanalgebühr entrichten, erfolgt.

Der jeweilige Gutschriftsbetrag wird auf der Vorschreibung der Gemeindeabgaben zum 3. Quartal 2024 ersichtlich sein.