Halte dich bitte an folgende Nutzungsbedingungen. Bist du mit den folgenden Bedingungen nicht einverstanden, darf der Radtechnik-Parcours Kirchschlag von dir nicht benützt werden. Mit Befahren des Parcours stimmst du unseren Nutzungsbedingungen zu.
• Die Nutzung des gesamten Radtechnik-Parcours Kirchschlag erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Die Betreiber haften weder für eine bestimmte Beschaffenheit noch für eine besondere Absicherung gefährlicher Bereiche. Die Benutzer nehmen daher zur Kenntnis, dass die Betreiber des Parcours die Haftung bei Unfällen und/oder Sachbeschädigung vollumfänglich ablehnen.
• Die Öffnungszeiten des Radtechnik-Parcours sind im Zeitraum von April bis November täglich von 07:00 bis 22:00 Uhr.
• Zur Benützung der Strecken sind nur Personen berechtigt, welche über die entsprechenden körperlichen und mentalen Voraussetzungen verfügen. Die Benützung unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ist unzulässig.
• Kinder unter 10 Jahren dürfen den gesamten Radtechnik-Parcours nur in Begleitung einer erwachsenen Begleitperson benützen. Minderjährige dürfen nur mit Einwilligung des/der Obsorgeberechtigten den Radtechnik-Parcours benutzen.
• Der Sport wird in der freien Natur ausgeübt, so dass sich die Gegebenheiten laufend ändern. Um das Risiko bei der Sportausübung zu verringern und die natürliche Umgebung nicht übermäßig zu beanspruchen, sind entsprechende Vorbereitung, Vorsicht und Rücksichtnahme gegenüber sonstigen Benutzern und der Natur notwendig.
• Es dürfen nur die gekennzeichneten Strecken und Parcours- Bereiche benützt werden. Das Befahren aller anderer Bereiche ist unzulässig.
• Die Benützung ist nur mit einwandfreiem und geeignetem Sportmaterial zulässig.
• Es besteht ausnahmslos Helmpflicht. Das Tragen von Vollvisierhelm und zusätzlicher Schutzausrüstung wie z.B. Oberkörperprotektoren, Knie- und Ellenbogenschoner sowie Handschuhen wird dringend empfohlen.
• Strecken dürfen nur mit angemessener Geschwindigkeit befahren werden. Die Geschwindigkeit ist den jeweiligen Bedingungen, fahrerischen Fähigkeiten sowie Verkehrsverhältnissen anzupassen. Alle Strecken und Hindernisse sind grundsätzlich vor dem Befahren zu besichtigen. Auf vielen Streckenhindernissen – im speziellen Holzhindernisse (Sprünge, Drops) – besteht Absturz sowie Rutschgefahr.
• Das Begehen und/oder das Bergauffahren/-schieben auf Bikestrecken ist strengstens verboten. Davon ausgenommen ist der Uphill-Zubringer zum Start der Strecken (grün gekennzeichnet).
• Der Benutzer nimmt zur Kenntnis, dass Strecken auch von E-Bikes, befahren werden. Das Befahren der Strecken mit anderen motorisierten Fahrzeugen ohne Nutzungsberechtigung ist strengstens verboten und wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht. Darüber hinaus dürfen keine Veränderungen an den Strecken vorgenommen werden.
• Hunde sind aus Sicherheitsgründen auf sämtlichen Strecken des Radtechnik-Parcours Kirchschlag nicht gestattet. Zusätzlich besteht im gesamten Parcours-Bereich Leinenpflicht für Hunde.
• Das Mitführen von Kindern auf Kindersitzen, in Kinderanhängern oder ähnlichen Vorrichtungen ist auf sämtlichen Trails des Technikparcours nicht gestattet.
• Abfälle jeder Art sind von den Benutzern mitzunehmen. Jede Verschmutzung des Bikeparks und der umgebenden Natur ist unzulässig.
• Hinweistafeln sind unbedingt zu befolgen.
• Bei Missachtung der Nutzungsbedingungen kann die Nutzung des Radtechnik-Parcours untersagt werden. Schäden an der Anlage bitte am Gemeindeamt Kirchschlag bei Linz melden: +43721522850.
• Die vorgegebene Fahrtrichtung muss eingehalten werden. Das Anhalten und der Aufenthalt ist nur an vorgegebenen bzw. gut einsehbaren Plätzen am Streckenrand erlaubt.
• Das Befahren der Strecke mit KFZ ist untersagt. Der Betreiber ist von jeglicher Haftung ausgeschlossen.
• Gerichtsstand ist das sachlich für Kirchschlag bei Linz zuständige Gericht.