Förderung Klimaticket Studierende / Lehrlinge

Veröffentlichungsdatum20.06.2025Lesedauer< 1 Minute
Klimaticket

Alle inskripierten Studierenden und Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in Kirchschlag können sich ab sofort wieder ihr erworbenes Klimaticket mit max. 20% des Kaufpreises fördern lassen.

 

Was wird dafür benötigt? 

  • Studienbestätigung (bei Studierenden)
  • Bestätigung des Bezugs der Familienbeihilfe (Finanzamt)
  • Rechnung und Zahlungsbestätigung des Klimatickets
  • Kopie/Foto des Klimatickets (Vorder- und Rückseite)

Die Auszahlung auf die angegebene IBAN erfolgt spätestens Anfang 2026. 


Für die Förderungen gelten zudem folgende Regeln: 

  • Kauf und Bezahlung des Tickets muss zwischen 01.12.2024 und 30.11.2025 erfolgen.
  • Einreichen bei der Gemeinde bis spätestens 05.12.2025 (Einreichungen nach diesem Datum können nicht mehr angenommen werden). 

Beantragung

Zur Beantragung der Förderung ist folgendes Onlineformular zu verwenden:

ONLINEFORMULAR KLIMATICKETFÖRDERUNG 2025