Alle inskripierten Studierenden und Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in Kirchschlag können sich ab sofort wieder ihr erworbenes Klimaticket mit max. 20% des Kaufpreises fördern lassen.
Was wird dafür benötigt?
- Studienbestätigung (bei Studierenden)
- Bestätigung des Bezugs der Familienbeihilfe (Finanzamt)
- Rechnung und Zahlungsbestätigung des Klimatickets
- Kopie/Foto des Klimatickets (Vorder- und Rückseite)
Die Auszahlung auf die angegebene IBAN erfolgt spätestens Anfang 2026.
Für die Förderungen gelten zudem folgende Regeln:
- Kauf und Bezahlung des Tickets muss zwischen 01.12.2024 und 30.11.2025 erfolgen.
- Einreichen bei der Gemeinde bis spätestens 05.12.2025 (Einreichungen nach diesem Datum können nicht mehr angenommen werden).
Beantragung
Zur Beantragung der Förderung ist folgendes Onlineformular zu verwenden:
ONLINEFORMULAR KLIMATICKETFÖRDERUNG 2025