FundINFO statt Fundamt
Was tun, wenn Sie etwas gefunden haben? |
Polizei und Gendarmerie sind nur für bedenkliche Funde wie Schusswaffen und Ähnliches zuständig. Alle anderen Fundgegenstände müssen im Gemeindeamt oder im Magistrat abgegeben werden. Die Gemeindebediensteten speisen die Beschreibung des gefundenen Gegenstandes in das FundINFO-System ein. Kurz darauf ist diese österreichweit im Internet abrufbar. |