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INFOS ZUR HUNDEHALTUNG

Oö. Hundehaltegesetz-Novelle 2022
TRITT MIT 01. SEPTEMBER 2022 IN KRAFT


Wie bisher ist ein zwölf Wochen alter Hund binnen drei Tagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde zu melden.

Der Meldung sind anzuschließen:
•    der erforderliche Sachkundenachweis (Sachkunde-Kurse für Hunde in Oberösterreich bzw. in den oberösterreichischen Bezirken)
•    der Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro besteht. (Die Haftpflichtversicherung kann auch im Rahmen einer Haushalts- oder               Jagdhaftpflichtversicherung oder einer anderen gleichartigen Versicherung gegeben sein.) und
•    der Nachweis über die Registrierung in der Heimtierdatenbank
Neu ist, dass Hundehalterinnen und Hundehalter ab 1. September 2022 auch Änderungen oder einen Wechsel bei der Haftpflichtversicherung binnen vier Wochen der Gemeinde bekannt geben müssen.
Außerdem kann die Gemeinde von der Hundehalterin oder vom Hundehalter einen Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung verlangen oder direkt beim Versicherungsunternehmen nachfragen, ob eine der Gemeinde gemeldete Haftpflichtversicherung aufrecht ist. Diese Bestimmung tritt mit 1. September 2022 in Kraft. Es wird damit sichergestellt, dass keine Versicherungslücken entstehen und jeder gemeldete Hund in Oberösterreich im Schadensfall ausreichend hoch versichert ist, was der Verbesserung des Opferschutzes dient.

Seit 30. Juni 2008 besteht für alle in Österreich gehaltenen Hunde eine Pflicht zur
Kennzeichnung mit Mikrochip, Tierschutzgesetz § 24a, BGBl. 118/2004
Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde sind mittels zifferncodiertem, elektronisch
ablesbarem Mikrochip auf Kosten des Halters von einem Tierarzt kennzeichnen zu lassen.
Welpen sind spätestens mit einem Alter von 3 Monaten, jedenfalls aber vor der ersten
Weitergabe, so zu kennzeichnen.

Durch die eindeutige Kennzeichnung kann einem Hund der entlaufen ist, gestohlen,
ausgesetzt oder verletzt aufgefunden wird, schnell geholfen werden. Der Besitzer kann vom
Tierarzt mittels Lesegerät in kürzester Zeit eruiert werden und dem Tier bleibt ein längerer
Aufenthalt in einem Tierheim erspart.
Wenn Sie – aus welchen Gründen immer – nicht mehr Halter des auf Sie gemeldeten Hundes
sind, müssen Sie diesen binnen einer Woche abmelden.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Bürgerservice, Tel.: 07215/2285,
E-Mail: buergerservice@kirchschlag.ooe.gv.at gerne zur Verfügung.