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Pendlereuro: ÖAAB präsentiert modernisierte Pendlerförderung<o:p></o:p>

 

Johanna Mikl-Leitner: Mehr Unterstützung für alle Pendlerinnen und Pendler. Besonders profitieren werden Teilzeitkräfte - und dadurch Frauen - sowie Kleinverdiener und Wochenpendler.

Angesichts der steigenden Treibstoffpreise ist eine Reform der Pendlerförderung dringend notwendig. "Unzählige Pendlerinnen und Pendler müssen täglich entweder in einen anderen Bezirk oder in ein anderes Bundesland zur Arbeit fahren. Pendeln bedeutet dabei nicht nur ein großer Zeitaufwand, sondern stellt in erster Linie auch eine große finanzielle Belastung dar. Die derzeitige starre Regelung entspricht nicht mehr der modernen und mobilen Arbeitswelt von heute, sodass eine Modernisierung längst überfällig ist", so ÖAAB-Bundesobfrau Johanna Mikl-Leitner bei der heutigen Pressekonferenz. 

"Der ÖAAB hat deshalb ein vereinfachtes, transparentes und gerechteres Pendlermodell entwickelt, welches die Mängel des derzeitigen Systems beseitigt und bringt den Pendlerinnen und Pendlern mehr Geld zum Tanken. Die Fördersätze für alle Pendlerinnen und Pendler werden im Schnitt um 14 Prozent erhöht. Wir berücksichtigen bei dieser Erhöhung auch die Benützer der öffentlichen Verkehrsmittel und wollen damit die Ökologisierung verbessern. Erstmals kommen Teilzeitbeschäftigte und damit vor allem Frauen, aber auch Wochenpendler zu einer Pendlerunterstützung. All jene Pendlerinnen und Pendler, die ihren Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können erhalten eine steuerliche Förderung ab 20 km Arbeitsweg. Jene, die ausschließlich auf das Auto angewiesen sind erhalten einen Steuervorteil ab 2 km Arbeitsweg", so Mikl-Leitner.  

Die Eckpunkte des Pendlereuros:

  • Der allgemeine Verkehrsabsetzbetrag wird für alle Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer von 291 auf 300 Euro erhöht.
  • Statt 20 Kilometer Entfernungsstufen, gibt es künftig kleine 5 km Zonen. Das heißt, die Berechnung wird gerechter und kilometergenauer.
  • Der Pendlerzuschlag für Kleinverdiener wird von 141 auf 290 Euro mehr als verdoppelt. Die maximale Negativsteuer beträgt für Kleinverdiener künftig bis zu 400 Euro.
  • Jene Arbeitnehmer, die unter 400 Euro Lohnsteuer bezahlen, erhalten ebenfalls mindestens 400 Euro angerechnet bzw. ausbezahlt.
  • Bisher hat man nur dann Anspruch auf Pendlerpauschale, wenn man mindestens 11-mal pro Monat zur Arbeit pendelte. Diese Einschränkung fällt weg.
  • Wochenpendler und Teilzeitkräfte erhalten einen aliquoten Anteil.
  • Ab einer Dreitages-Woche behalten lohnsteuerpflichtige Teilzeitkräfte die vollen Pendleransprüche.
  • Für Nutzer von Dienstautos als Sachbezug gibt es künftig keine Pendlerförderung mehr, da diese Personen auch keine Treibstoffkosten zu tragen haben.